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P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Peer-to-Peer-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Die Angaben erfolgen über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
P2P-Lending über internationale Plattformen
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt. |
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